Die Verfassung gibt den Politikern und Abgeordneten den Rahmen für ihre Arbeit. Sie dürfen keine Entscheidungen treffen oder Gesetze machen, die gegen die Grundordnung oder die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger verstoßen.
Für Schlauwebbis
Das Grundgesetz, die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland, besteht aus einem Vorwort, eine sogenannte Präambel, den Grundrechten und im letzten Teil aus Regeln, wie der Staat aufgebaut und organisiert sein soll. Zu den Grundrechten gehören die Menschenrechte wie die persönliche Freiheit, Glaubens- und Meinungsfreiheit, die Gleichheit aller Menschen vor dem Gesetz oder die Gleichberechtigung von Mann und Frau. Die Menschenrechte gelten für alle Menschen. Es gibt in unserem Grundgesetz aber auch Rechte, die nur für deutsche Staatsangehörige gelten. Dazu gehören unter anderem das Wahlrecht,soziale Rechte z. B. auf Unterhalt, die Berufsfreiheit oder die Versammlungsfreiheit. Als deutscher Staatsangehöriger gilt es jedoch auch Pflichten zu erfüllen, wie die Wehr- und Zivildienstpflicht bzw. als Wahlhelfer, Schöffe oder Laienrichter zur Verfügung zu stehen.
Demokratie ist die Regierung des Volkes durch das Volk für das Volk.
Abraham Lincoln (1809-1865) |
Wir sind der Staat!
Nicht überall, wo demokratisch draufsteht, ist auch Demokratie drin. Es gibt immer noch viele Länder auf dieser Erde, die keine Demokratie sind oder trotz vieler Bemühungen, aus den verschiedensten Gründen wahrscheinlich nie eine Demokratie werden. Doch woran erkennt man eine Demokratie?
Das ist zum einen das Stimmrecht der Bürger. Sie können in freien, gleichen und geheimen Wahlen über ihre Regierungsvertreter abstimmen. Sie haben auch das Recht auf eine freie Entscheidung, weil sie zwischen mehreren Parteien wählen können. Jeder Bürger hat die Möglichkeit, sich wählen zu lassen. Die Regierung bleibt nur eine bestimmte Zeit im Amt und wird anschließend neu gewählt.
Alle Bürger sind gleich, aber die Mehrheit bestimmt mit dem Gang an die Wahlurne, wo es im Staat lang gehen wird. Das nennt man Mehrheitsherrschaft. Gleichzeitig werden in einer Demokratie Minderheiten und ihre Interessen geschützt, denn alle Bürger sind frei, auch wenn die Mehrheit herrscht. Außerdem sind die Aufgaben des Parlaments, nämlich Gesetze zu machen und die Regierung zu kontrollieren, von den Aufgaben der Regierung und Verwaltung eines Staates getrennt. Die dritte Staatsgewalt im Bunde einer Demokratie ist die Rechtsprechung, sie ist ebenfalls von den anderen beiden Gewalten unabhängig. Diese sogenannte Gewaltenteilung in einem demokratischen Staat verhindert, dass nur eine Person oder eine Gruppe im Land das Sagen hat und diese Macht missbraucht. Alle drei staatlichen Organe überwachen und kontrollieren sich gegenseitig. Doch ohne die Mitarbeit, Eigenverantwortung und den Willen des Einzelnen für das Gemeinwohl einzutreten, nutzen die besten Staatsgebilde nichts. Demokratie ist nur machbar, wenn alle Bürgerinnen und Bürger sagen: „Wir sind der Staat!“ und danach handeln.
Für Schlauwebbis
Die Bundesrepublik Deutschland ist eine repräsentative Demokratie. Weil wir so viele Menschen in unserem Land sind, können nicht immer alle über ein Gesetz oder eine politische Entscheidung abstimmen. Wir wählen stattdessen einzelne Personen oder Parteien, die für einen festgelegten Zeitraum unsere Interessen im Parlament vertreten und die Regierung kontrollieren sollen. Unsere Volksvertreter sind frei und entscheiden nach ihrem eigenen Urteil. Wir können sie während einer Amtszeit nicht entlassen oder ihnen Vorschriften machen, wie sie sich zu entscheiden haben. Jeder Abgeordnete soll unabhängig sein, auch wenn er Mitglied einer Partei ist. Nur freie und unabhängige Volksvertreter sind stark genug, die Regierung im Sinne des Volkes zu kontrollieren.
Text: Nicole Potthoff |
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