Wenn wir von der Kirche sprechen, denken viele sofort an das Gebäude, in dem ein Gottesdienst abgehalten wird. Mit dem Wort „Kirche“ ist aber auch die Gemeinschaft der Christen oder eine Konfession gemeint.
Es gibt Länder auf dieser Erde, in denen eine Kirche als christliche Gemeinschaft oder eine Religion nicht nur großen Einfluss auf das alltägliche Leben habt, sondern auch auf die Politik dieser Länder.
In Ländern, die in ihren Grundgesetzen festgelegt haben, dass Kirche und Staat streng voneinander getrennt sind, erhalten die religiösen Gemeinschaften kein Geld von der Regierung. Sogar Kirchengebäude sind dann Eigentum dieses Staates.
Im deutschen Grundgesetz ist geregelt, dass „die Freiheit des Glaubens“ nicht verletzt werden darf. Jeder Mensch kann und soll seine Religion ungestört ausüben dürfen. Kirche und Staat sind zwar voneinander getrennt, aber der Staat schützt die Religionsfreiheit seines einzelnen Bürgers und hat den Kirchen das Recht auf eine Kirchensteuer eingeräumt. Das heißt, dass die Kirchenmitglieder per Gesetz einen festgelegten Betrag ihres Einkommens zahlen müssen, den die Kirchen dann für ihre Arbeit verwenden dürfen.
Gleichzeitig übernehmen die Kirchen viele soziale Dienste für die Gesellschaft.
Dazu gehören Einrichtungen wie Kindergärten, Schulen, Krankenhäuser, Kinder- und Altenheime, Jugendarbeit und vieles mehr. Nächstenliebe ist ein wichtiger Pfeiler des christlichen Glaubens. Durch Nächstenliebe und Wohltätigkeit wird dieser Glaube lebendig und für alle Menschen - gläubig oder nicht – spürbar.
Der Johanniterorden ist zum Beispiel ein geistlicher Ritterorden. Die Johanniterritter folgen dem Gebot:
"Du sollst Gott lieben von ganzem Herzen und Du sollst Deinen Nächsten lieben wie Dich selbst.“
Sie betreuen Kranke, betreiben Krankenhäuser, sind in der Unfallhilfe und in der Kinder- und Jugendarbeit tätig. Das weiße Kreuz auf rotem Grund hast du vielleicht schon einmal gesehen. Neben den Johannitern gibt eine Reihe anderer christlicher Hilfswerke wie die Caritas oder das Diakonische Werk.