Die Bürger und Bauern einer Polis organisierten ihr Zusammenleben selbstbestimmt und völlig eigenständig, ohne Kaiser oder König.
Sie lebten bereits vor 2.500 Jahren in einer Volksherrschaft, die als Wiege der Demokratie bezeichnet wird. Sie berieten sich in Volksversammlungen, machten Gesetze und bekleideten für ein Jahr eines der vielen Ämter in der Stadtverwaltung. Frauen, Sklaven und Nichtgriechen hatten jedoch keine Bürgerrechte und durften nicht mitbestimmen. |
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. In der Politik geht es um Interessen und wie man diese am besten durchsetzt. Überall dort, wo Menschen miteinander leben und auskommen müssen, wird Politik gemacht. Innerhalb einer Gemeinschaft bilden sich Gruppen, die die gleichen Interessen oder dasselbe Ziel haben. Denn kein Mensch kann ganz für sich allein leben. Man braucht immer andere Menschen, die unsere Belange schützen oder mit uns ein gemeinsames Ziel erreichen wollen. Nur mit vereinten Kräften wird etwas bewegt, das ist in der Politik nicht anders. Politikerinnen und Politiker übernehmen als Abgeordnete politische Ämter. Sie müssen keiner politischen Partei angehören.
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Abgeordnete und Abgeordneter
Abgeordnete werden von den Bürgerinnen und Bürgern eines Landes gewählt, um ihre Interessen in einem Parlament zu vertreten.
In Deutschland wählt das Volk seine Abgeordneten in den Bundestag, in den Landtag und in die Volksvertretungen der Städte und Gemeinden. |
Die Abgeordneten sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.
So steht es im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und den Verfassungen vieler anderer europäischer Ländern. Dieser Satz sorgt immer wieder für jede Menge Trubel. Er dient jedoch dazu, dass ein Abgeordneter frei und nach seinem eigenen Willen entscheiden soll.
Für Schlauwebbis
Das Grundgesetz, die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland, besteht aus einem Vorwort, eine sogenannte Präambel, den Grundrechten und im letzten Teil aus Regeln, wie der Staat aufgebaut und organisiert sein soll. Zu den Grundrechten gehören die Menschenrechte wie die persönliche Freiheit, Glaubens- und Meinungsfreiheit, die Gleichheit aller Menschen vor dem Gesetz oder die Gleichberechtigung von Mann und Frau. Die Menschenrechte gelten für alle Menschen. Es gibt in unserem Grundgesetz aber auch Rechte, die nur für deutsche Staatsangehörige gelten. Dazu gehören unter anderem das Wahlrecht,soziale Rechte z. B. auf Unterhalt, die Berufsfreiheit oder die Versammlungsfreiheit. Als deutscher Staatsangehöriger gilt es jedoch auch Pflichten zu erfüllen, wie die Wehr- und Zivildienstpflicht bzw. als Wahlhelfer, Schöffe oder Laienrichter zur Verfügung zu stehen. |
Bundestagsabgeordnete und Bundestagsabgeordneter
Der Bundestag ist die vom Volk gewählte Vertretung der Bundesrepublik Deutschland. Seine weiblichen und männlichen Mitglieder sind die Bundestagsabgeordneten. Sie erlassen für die Dauer von vier Jahren, Gesetze und kontrollieren die Arbeit der Bundesregierung. Eine Regierung ist die stärkste Macht in einem Staat. Ihre Politik hat Auswirkungen auf das Zusammenleben der Menschen im Staat selbst und auf die Beziehungen zu anderen Staaten. Man spricht von der Innen- und Außenpolitik eines Staates. Zur Innenpolitik gehören zum Beispiel die Bereiche Bildung, Gesundheit, Sicherheit, Verkehr, Wirtschaft und Finanzen. Für die Außenpolitik sind die Bereiche Verteidigung, Bündnisse und Mitsprache bei Organisationen wie den Vereinten Nationen, der NATO oder in der Europäischen Union.
Alle Parteien, die in einem Parlament sitzen und nicht an der Regierung beteiligt sind, nennt man Opposition. Statt Opposition kann man auch Gegensatz oder Widerspruch sagen. Die Abgeordneten der Oppositionsparteien sollen die Regierungsparteien überwachen und kritisieren. Außerdem erarbeiten die Oppositionspolitiker auch eigene Vorschläge und bringen sie im Bundestag vor.
Wenn eine Partei als Opposition in einer Legislaturperiode gute Arbeit leistet und tolle Vorschläge macht, erhält sie bei den nächsten Wahlen vielleicht das Regierungsmandat.
Bundeskanzlerin oder Bundeskanzler
Die Bundeskanzlerin oder der Bundeskanzler ist die Chefin bzw. der Chef der Regierung. Sie bzw. er sagt den Abgeordneten, wo es politisch lang geht und trägt die Verantwortung für alle Entscheidungen. Es ist ein wichtiges und mächtiges Amt. Das aber nicht direkt vom Volk gewählt wird, sondern von den Abgeordneten des Bundestages. Der Arbeitsplatz der Bundeskanzlerin oder des Bundeskanzlers ist das Bundeskanzleramt.
Bundespräsidentin oder Bundespräsident
Die Bundespräsidentin oder der Bundespräsident ist das Oberhaupt der Bundesrepublik Deutschland. Man sagt auch „die erste Frau oder der erste Mann“ in unserem Land. Für dieses höchste Amt können sich alle Bürger bewerben, die mindestens 40 Jahre alt sind. Die Bundesversammlung wählt die Bundespräsidentin oder den Bundespräsidenten. Sie bzw. er vertritt alle Bürgerinnen und Bürger fünf Jahre lang im In- und Ausland, darf aber keine politischen Entscheidungen treffen. Sie bzw. er ernennt und entlässt stattdessen Minister, Bundesrichter und den Bundeskanzler. Außerdem beurkundet sie oder er die vom Bundestag beschlossenen Gesetze und gibt sie öffentlich im Bundesgesetzblatt bekannt. Sie oder er kann aber auch die Unterschrift unter einem Gesetz verweigern. Dann beschäftigen sich die Abgeordneten im Bundestag noch einmal mit diesem Gesetz und suchen nach einer besseren Lösung.
Ministerin und Minister
Eine Ministerin oder ein Minister ist ein Mitglied der Regierung. Sie und die Mitarbeiter ihrer Ministerien sind für einen bestimmten Bereich, wie die Wirtschaft, die Justiz oder die Außenpolitik, verantwortlich.
In unserem Politik-Spezial kannst du mehr über Demokratie und Wahlen nachlesen.
Text: Nicole Potthoff |